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Opening of insolvency proceedings on January 1, 2025

56 IN 316/24

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.


Fjord Paper Flensburg GmbH, Husumer Straße 12, 24941 Flensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Christian Holland-Moritz und Joachim Küster

Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 16582 FL

- Schuldnerin -

 

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen, Frauenlobstraße 2, 80337 München, Gz.: 24/44/

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1.           Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 01.01.2025 um 10.00 Uhr eröffnet.

2.           Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel

Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg

Telefon: 040 3346596-91

Telefax: 040 3346596-96

3.           Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

 

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

 

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

 

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

 

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am  10.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 

4.           Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Mittwoch, 19.02.2025, 11:00 Uhr,

Sitzungssaal 0, Südergraben 22, 24937 Flensburg, 24937 Flensburg

 

Hinweise:

Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

5.           Prüfungstermin wird anberaumt auf

Mittwoch, 19.02.2025, 11:00 Uhr,

Sitzungssaal 0, Südergraben 22, 24937 Flensburg, 24937 Flensburg

 

Hinweise:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.           Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7.           Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

8.           Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern

|Herr Jan Wollatz

Husumer Straße 12, 24941 Flensburg

 

|Pensionssicherungsverein Versicherungsverein a.G.

Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln

vertreten durch Vertreterin Iris Klinkhammer

 

|Herr Klaus Pahl

Batteriestraße 48, 24939 Flensburg

 

9.           Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

 

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

10.        Hinweis:

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

 

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

 

Amtsgericht Flensburg

Südergraben 22

24937 Flensburg


einzulegen.

 

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

 

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

 

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

 

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

 

 

Elektronische Dokumente müssen

|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder

|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

 

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:

|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

 

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

 

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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 01.01.2025

Fjord Paper at the FACHPACK 2024 in Nuremberg

We are bringing the Moin to Nuremberg and are looking forward to the FACHPACK trade fair, where we will be represented from 24 to 26 September 2024 and presenting our innovative and broad product portfolio. The focus will be on sustainability in combination with "security". We will be presenting new papers with proportions of rapidly renewable straw fibres and unbleached pulp, various security features for counterfeit protection in functional papers as well as (sealable) barrier papers of the new second generation, as a fully recyclable, mechanically recyclable alternative to conventional plastic-based packaging. Our Fjord Paper team is looking forward to your visit and an intensive dialogue at stand 116, hall 3A.

DRUPA 2024 - a "must-attend" event for FPF

As is well known in the paper industry, drupa is the world's leading trade fair for the printing and graphics industry and has been held in Düsseldorf every four years since 1951. Due to Corona, the last trade fair was already 8 years ago. For Fjord Paper Flensburg GmbH ...

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B.A.U.M. e.V. - We are part of it!

The benefits of a membership are obvious and incredibly diverse.

In addition to many plus points of a strong community, we are committed to the so-called ‘B.A.U.M. Code for Sustainable Management’ and will implement the requirements mentioned: ...


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Music, culture and paper - do they go together?

Definitely! The Schleswig-Holstein Music Festival (SHMF for short) and Fjord Paper Flensburg = a good combination for more than 15 years.

 

The "liaison" between the traditional paper mill on the Flensburg Fjord and the SHMF, which is not only established in northern Germany, began back in 2007.

 

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To our valued customers

Mitsubishi HiTec Paper Europe (Flensburg mill) becomes Fjord Paper Flensburg

 

Dear customer,
 

Founded in 1696 – reborn in 2023: Here we are, your innovative and sustainable “green paper mill”. In a new look with new colours – a fresh, locally influenced and internationally oriented name.
 

“Moin“, we are Fjord Paper Flensburg GmbH.

 

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To our valued suppliers

Mitsubishi HiTec Paper Europe (Flensburg mill) becomes Fjord Paper Flensburg

 

Dear business partner,
 

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“Moin“, we are Fjord Paper Flensburg GmbH.

 

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“Moin“, we are Fjord Paper Flensburg GmbH.

 

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